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Al-‘Allāmah Rabī’ ibn Hādī al-Madchalī (V) sagte in seiner Widerlegung gegen Ibrāhīm ar-Ruḥailī:

Dr. Ibrāhīm (ar-Ruḥailī) sagte: „Die Widerlegung sollte von einem im Wissen tief verwurzelten Gelehrten erfolgen, der die Aspekte der Angelegenheit im Detail kennt, die mit dem Thema der Widerlegung zusammenhängen, hinsichtlich der scharī’ah-rechtlichen Beweise dafür, der Aussagen der Gelehrten darüber, dem Ausmaß der Abweichung des Gegners von der Wahrheit, dem Ursprung des Zweifels bei ihm sowie den Aussagen der Gelehrten zur Widerlegung dieses Zweifels und dem Nutzenziehen aus ihren Worten darin. Ebenso sollte sich derjenige, der dem Abweichler widerspricht, durch Stärke des Beweises bei der Darlegung der Wahrheit und der Beseitigung des Zweifels sowie durch präzise Ausdrucksweise auszeichnen, sodass nichts davon an ihm sichtbar wird oder aus seinen Worten etwas anderes verstanden wird als das, was er beabsichtigt hat. Andernfalls entsteht großer Schaden dadurch, dass jemand, dem diese Voraussetzungen fehlen, sich der Widerlegung widmet.“ (an-Naṣīḥah fīmā yadschibu murā’ātuhu inda al-ichtilāf wa ḍawābiṭ hadschr al-muchālif war-radd ‘aleihi, S. 30–31)

Ich (Scheich Rabī’ ibn Hādī al-Madchalī) sage:

  1. Wie schön wäre es, wenn die Widerlegung von einem im Wissen tief verwurzelten Gelehrten mit den von dir erwähnten Eigenschaften ausgehen würde. Doch die vollständige Erfüllung dieser Eigenschaften ist nicht bei jedem Widerlegenden verpflichtend, und sie ist auch nicht bei jeder Widerlegung verpflichtend. Würden wir dies bei jedem Widerlegenden und bei jeder Widerlegung zur Bedingung machen, würde sich das Verderben ausbreiten und die gesamte Ummah erfassen, außer wenigen Menschen.
  2. Dass die vollständige Erfüllung dieser Bedingungen nicht zutreffend ist, wird dadurch bekräftigt, dass man in den meisten Ländern des Islams keine im Wissen tief verwurzelten Salafi-Gelehrten findet, wohl aber Studenten des Wissens. Dennoch hat Allāh durch sie Nutzen gebracht, indem sie den Tauḥīd verbreiteten und den Schirk, die Neuerungen und die Aberglauben widerlegten.

Und ich frage den Dr. Ibrāhīm: Wenn es ein Land oder mehrere Länder gibt, in denen sich Neuerungen und Verwerflichkeiten verbreiten und in denen kein im Wissen tief verwurzelten Gelehrter oder mehrere solche Gelehrte vorhanden sind, die diese Bedingungen erfüllen, wohl aber Studenten des Wissens, die „al-Uṣūl ath-Thalāthah“, „Kaschf asch-Schubuhāt“ und „Kitāb at-Tauḥīd“ von Imām Muḥammad ibn ‘Abdil-Wahhāb sowie „al-Wāsiṭiyyah“ und „al-Ḥamawiyyah“ von Scheich al-Islām Ibn Taymiyyah und „‘Umdat al-Aḥkām“ von Imām ‘Abdul-Ghanī al-Maqdisī oder „Bulūgh al-Marām“ von al-Ḥāfidh Ibn Ḥadschar al-‘Asqalānī gelesen haben, und in deren Ländern die Neuerung der Leugnung der Eigenschaften Allāhs, die Neuerung des Qadar, die Neuerung des Irdschā sowie der Schirk bei den Gräbern und andere Neuerungen verbreitet sind und in denen das Trinken von Alkohol sowie die Entblößung der Frauen zunehmen, sollen sie diese Verwerflichkeiten im Rahmen ihres Wissens verurteilen oder sollen sie schweigen, weil sie nicht zu den im Wissen tief verwurzelten Gelehrten gehören … usw.?!

Ich glaube, dass der Dr. Ibrāhīm antworten wird, dass es für diese Studenten verpflichtend ist, diese Dinge im Rahmen ihres Wissens und ihrer Fähigkeit zu verurteilen und zu verändern, in Befolgung der Aussage Allāhs, des Mächtigen und Erhabenen:

﴿وَلْتَكُن مِّنكُمْ أُمَّةٌ يَدْعُونَ إِلَى الْخَيْرِ وَيَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَوْنَ عَنِ الْمُنكَرِ وَأُولَٰئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ﴾
„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet; und diese sind die Erfolgreichen.“[1]

Und in Befolgung des Befehls des Gesandten Allāhs (H):

„Wer von euch ein Verwerfliches sieht, der soll es mit seiner Hand ändern. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann mit seiner Zunge. Und wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann mit seinem Herzen, und das ist der schwächste Īmān.“

Wer von ihnen also Autorität besitzt, auf den trifft es zu, es mit seiner Hand und seiner Zunge zu ändern. Und wer keine Autorität besitzt, auf den trifft es zu, es mit seiner Zunge, seinem Stift und seinen Fingern zu ändern. Und ich glaube nicht, dass ein Gelehrter oder ein Student des Wissens hierin widerspricht.

Und ich glaube, dass diese Studenten, die ich beschrieben habe, wenn sie über die Veränderung der Verwerflichkeiten schweigen, in die Aussage Allāhs, des Mächtigen und Erhabenen, fallen:

﴿لُعِنَ الَّذِينَ كَفَرُوا مِن بَنِي إِسْرَائِيلَ عَلَىٰ لِسَانِ دَاوُودَ وَعِيسَى ابْنِ مَرْيَمَ ذَٰلِكَ بِمَا عَصَوا وَكَانُوا يَعْتَدُونَ ۝ كَانُوا لَا يَتَنَاهَوْنَ عَن مُّنكَرٍ فَعَلُوهُ لَبِئْسَ مَا كَانُوا يَفْعَلُونَ﴾

„Verflucht wurden diejenigen, die ungläubig waren von den Kindern Isrā’īls, durch die Zunge Dāwūds und ‘Īsā, des Sohnes Maryams. Dies, weil sie sich widersetzten und stets übertraten. Sie pflegten sich nicht gegenseitig von dem Verwerflichen abzuhalten, das sie taten. Wahrlich, wie schlimm ist das, was sie zu tun pflegten.“[2]

Quelle: Bajān mā fī Naṣīḥat Ibrāhīm ar-Ruḥailī min al-Chalal wal-Ichlāl („Darlegung der Mängel und Fehler in der Beratung von Ibrāhīm ar-Ruḥailī“), S. 48–49.

Übersetzer: Khawer Malik


[1] Sūrah Āl ‘Imrān: 104

[2] Sūrah al-Mā’idah: 78–79