
بِسْمِ اللَّهِ، وَالْحَمْدُ لِلَّهِ، وَالصَّلَاةُ وَالسَّلَامُ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، أَمَّا بَعْدُ:
Zu den klaren Merkmalen der Ḥaddādiyyah-Sekte gehört es, dass sie die Leute der Sunnah ohne Beweis aus der Salafiyyah ausschließen. Sie stützen ein derart ungerechtes Urteil auf nichts anderes als ihre Gelüste. Die Ḥaddādiyyah sind eine Sekte, benannt nach Maḥmūd al-Ḥaddād, der dieses Vorgehen praktizierte. Später wurde dieser Manhadsch von Fāliḥ al-Ḥarbī, Fauzī al-Baḥrainī, Yaḥjā al-Ḥadschūrī und Muḥammad ibn Hādī übernommen, indem sie Salafis ungerecht zu Neuerern erklärten.
Der gerechte Tabdī’ (jemanden zum Neuerer erklären) hingegen hat festgelegte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sowie Hindernisse (Mawāni’), die zuvor beseitigt werden müssen, genau wie in den Angelegenheiten des Takfīr (jemanden zum Kāfir erklären). Daher rechtfertigt es nicht automatisch, dass jemand, der eine Neuerung begeht oder einen Fehler macht, ihn sofort zum Neuerer zu erklären. Denn nicht jeder, der in eine Neuerung fällt, und folglich der Kritik sowie Korrektur würdig ist, ist ein Neuerer.
Tatsächlich bedeutet das Tabdī’, dass derjenige, der es ausspricht, den Betroffenen als schlimmer einstuft als einen Fāsiq, wie etwa einen Zānī (Unzüchtigen), einen Straßenräuber usw. Denn Neuerungen sind schwerwiegender als bloße Sünden.
Sufjān ath-Thaurī (V) sagte diesbezüglich:
الْبِدْعَةُ أَحَبُّ إِلَى إِبْلِيسَ مِنَ الْمَعْصِيَةِ، الْمَعْصِيَةُ يُتَابُ مِنْهَا وَالْبِدْعَةُ لَا يُتَابُ مِنْهَا.
Die Neuerung ist Iblīs (Schaitān) lieber als die Sünde; von der Sünde wird bereut, doch von der Neuerung wird nicht bereut.
(Quelle: Ḥilyat al-Auliyā’ 7/26)
Das Tabdī’ gegenüber Personen, die sich selbst der Sunnah zuschreiben, ist eine äußerst gefährliche Angelegenheit, ebenso wie das Thema des Takfīrs. Ein solches Urteil steht ausschließlich denjenigen zu, die über tiefes Wissen verfügen und den jeweiligen Fall im Detail prüfen, insbesondere dann, wenn die Angelegenheiten unklar oder mehrdeutig sind.
Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān (حفظه الله) wurde gefragt:
Wann wird eine Person als Neuerer (Mubtadi’) eingestuft? Und wer hat das Recht, jemanden für einen Neuerer zu erklären?Er antwortete:
Der Gelehrte ist es, der die Neuerung von der Sunnah unterscheidet. Niemand erklärt jemanden zur Neuerung außer die Leute des Wissens, die die Neuerung kennen und die Sunnah kennen.Was jedoch den Anfänger unter den Studenten des Wissens betrifft, so erklärt er niemanden zum Neuerer, denn er weiß nicht, was die Neuerung ist und was die Sunnah ist. Und möglicherweise wirft er einem Muslim die Neuerung vor, obwohl es nicht der Fall ist.
Ein konkretes Beispiel: Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī

Zu denjenigen, die in ihrem Handeln dem Weg der Ḥaddādiyyah folgen, gehört Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī.
Dr. ‘Arafāt hat am 25. März 2026 in Anwesenheit von Abu ‘Abdirrazzāq Muḥsin ibn ‘Abdirrazzāq al-Dschaburtī sowie einer Gruppe von Albanern vor seinem Haus ein offenkundig ungerechtes Tabdī’ gegen Abū Iyyād Amjad Rafiq ausgesprochen, indem er ihn ohne Beweise und ohne die Erfüllung der bekannten Voraussetzungen und Bedingungen des Tabdī’ zum Neuerer erklärte.
Alben Aliu (‘Abdurraḥmān al-Albānī) war ebenso anwesend. Es ist wichtig zu beachten, dass Alben seit vielen Jahren in beiden Salafi-Moscheen in Köln ein Unterrichtsverbot hat. Auf Studenten wie diese trifft die Aussage zu: لا يصلح للدعوة (nicht geeignet für die Da’wah).
Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī sagte wortwörtlich über Abū Iyyād Amjad Rafiq:
نحسبه مبتدع.
„Wir betrachten ihn als einen Neuerer (Mubtadi’).“
Dies ist ohne jeden Zweifel der Weg der Ḥaddādiyyah: Salafis ohne Beweise aus der Salafiyyah auszuschließen. Doch beschränkt sich Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī nicht nur darauf, in Bezug auf Salafis diesem Weg zu folgen, sondern er beschreitet zugleich den Weg der Mumayyi’ah im Umgang mit irregeführten Neuerern wie Hischām al-Bīlī[4], der die Großgelehrten angreift und herabsetzt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass er einen Ḥaddādī lobt, wenn er und seine Schüler selbst dem Weg der Ḥaddādiyyah folgen.
[4] Siehe: Mosa Khalaf und der Neuerer Hischām al-Bīlī
Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān (حفظه الله) wurde gefragt:
Es gibt jemanden, der sagt: Der Gelehrte oder der Student des Wissens sei nicht verpflichtet, den Beweis zu erwähnen, wenn er jemanden von den Leuten der Sunnah als Neuerer bezeichnet, und die Laien müssten ihm in der Erklärung der Neuerung dieses Neuerers folgen. Ist diese Aussage korrekt?Er antwortete:
Die Aussage wird von niemandem akzeptiert, außer mit einem Beweis. Insbesondere in gefährlichen Angelegenheiten, und dazu gehört, jemanden von den Leuten der Sunnah als Neuerer zu bezeichnen. Wie kann er von den Leuten der Sunnah und zugleich ein Neuerer sein? Niemand gehört zu den Leuten der Sunnah, außer ein Mensch, der frei von Neuerungen ist.
Daher ist diese Aussage überhaupt nicht zulässig. Vielmehr ist dies eine falsche Aussage. Und wer jemanden als Neuerer bezeichnet, der muss unbedingt den Beweis anführen, der auf seine Neuerung hinweist, damit geprüft wird, ob er ein Neuerer ist oder nicht.
Und al-‘Allāmah Zaid al-Madchalī (V) wurde gefragt:
„Wer mit Gewissheit als Salafi feststeht, wird daraus nur durch Gewissheit ausgeschlossen.“ Ist diese Regel korrekt? Und wann wird über eine Person geurteilt, dass sie kein Salafi ist?Er antwortete:
Die Regel, die besagt: „Wer mit Gewissheit als Salafi feststeht, wird daraus nur durch Gewissheit ausgeschlossen“, so scheint es mir, dass diese Regel korrekt ist. So wie der Muslim den Islam nicht verlässt und in den Unglauben übergeht, außer durch eine Gewissheit, durch die sein Abfall vom Islam feststeht.Ebenso gilt: Der Salafi, dessen Salafiyyah von vertrauenswürdigen Personen bezeugt wurde und bei dem sie Gewissheit darüber erlangt haben, dem ist es niemandem erlaubt, ihm diese zu entziehen und ihn in die Reihen der Leute der Gelüste einzuordnen, außer durch Gewissheit oder durch Indizien, die ihn überführen.
Wie Abū ‘Amr al-Auzā’ī sagte:
.من أخفى علينا بدعته لم تَخْفَ علينا أُلفَته
„Wer seine Neuerung vor uns verbirgt, dessen Umgangskreis (mit den Leuten der Neuerung) bleibt uns nicht verborgen.“Und es wird über eine Person geurteilt, dass sie kein Salafi ist, wenn sie sich für sich selbst einen anderen Manhadsch als den der Ahlus-Sunnah wal-Dschamā’ah auswählt, beginnt, darauf zu gehen, offen seine Feindschaft gegenüber der Ahlus-Sunnah zeigt, seine Stimme den Stimmen der Leute der Neuerungen hinzufügt, ihre Manāhidsch unterstützt und für sie wirbt.
(Quelle: al-Adschwibah al-Athariyyah, S. 85–86)
In diesem Zusammenhang wurde am 21.04.2026 die folgende Übersetzung von Alben Aliu (‘Abdurraḥmān al-Albānī) veröffentlicht:

Hierzu sind einige Anmerkungen zu machen:
- Diese Übersetzung einer Aussage von Scheich Rabī’ ibn Hādī al-Madchalī (V) behandelt das Thema des Tabdī’ sowie die Empfehlung, in solchen Angelegenheiten zu den Gelehrten zurückzukehren.
- Es ist bemerkenswert, dass Alben Aliu gerade diese Aussage übersetzt, während sein Scheich, Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī, in Alben’s Anwesenheit einen bekannten Salafi-Prediger ohne jeglichen Beweis zum Neuerer erklärte.
- Scheich Rabī’ ibn Hādī al-Madchalī (V), der selbst zu den Großgelehrten zählte, betonte ausdrücklich, dass die Angelegenheit des Tabdī’ an die Gelehrten zurückzuführen ist (wie im obenstehenden Screenshot an mehreren Stellen dick hervorgehoben wurde). Mit den Gelehrten zur seiner Zeit waren zweifellos Persönlichkeiten wie Imām ‘Abdul-‘Azīz ibn Bāz, Imām Muḥammad Nāṣirud-Dīn al-Albānī und Imām Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn (X) sowie allgemein das Gremium der Großgelehrten gemeint.
- Vergleicht man dies mit Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī, der höchstens als ein Student des Wissens gilt, jedoch eigenständig Tabdī’ über Salafis ohne Beweise ausspricht, so wird der Unterschied deutlich: Hier zeigt sich die Demut und Gerechtigkeit des ‘Allāmah Rabī’ (V) und im Gegensatz dazu die Anmaßung und Ungerechtigkeit von Dr. ‘Arafāt.
Man muss schon derart von Ta’aṣṣub verblendet sein, dass man die Fehler des eigenen Scheichs nicht erkennt und dann auch noch Aussagen von Gelehrten übersetzt, die eigentlich an Leute wie einen selbst gerichtet und zutreffend sind.
Abschließend erinneren wir an den Ḥadīth des Propheten (H):
«مَنْ قَالَ فِي مُؤْمِنٍ مَا لَيْسَ فِيهِ، أَسْكَنَهُ اللَّهُ رَدْغَةَ الْخَبَالِ»
„Wer über einen Gläubigen etwas sagt, was nicht auf ihn zutrifft, den lässt Allāh in Radghat al-Khabāl (die Ausscheidungen der Bewohner des Höllenfeuers) wohnen.“
(Überliefert von Abū Dāwūd und von al-Albānī (V) als authentisch eingestuft)