بِسْمِ اللَّهِ، وَالْحَمْدُ لِلَّهِ، وَالصَّلَاةُ وَالسَّلَامُ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، أَمَّا بَعْدُ:
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah (V) sagte:
„Es steht niemandem zu, für die Ummah eine Person aufzustellen, zu deren Weg er aufruft und auf deren Grundlage er Loyalität zeigt und Feindschaft hegt, außer dem Propheten (H). Ebenso steht es ihm nicht zu, für sie eine Aussage aufzustellen, auf deren Grundlage er Loyalität zeigt und Feindschaft hegt, außer dem Wort Allahs und Seines Gesandten (H) und dem, worauf sich die Ummah geeinigt hat.
Vielmehr gehört dies zu den Handlungen der Leute der Neuerung, die sich eine Person oder eine Aussage aufstellen, durch die sie die Ummah spalten, und auf deren Grundlage sie Loyalität zeigen und Feindschaft hegen.“
(Quelle: Madschmū’ al-Fatāwa 20/164)
Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī (V) sagte über diese Aussage:
„Zu den Ursachen für die Spaltung der Einheit und die Zersplitterung der Salafis gehört es, Scheichs aufzustellen, an denen Loyalität und Feindschaft ausgerichtet werden.
Die Erläuterung dazu ist, dass viele Studenten des Wissens die Widerlegung dessen, was ihre Scheichs festgelegt haben, nicht akzeptieren, da ihre Herzen von Liebe zu ihnen erfüllt sind. Wer diese Scheichs widerlegt, dem zeigen sie Feindschaft und Abneigung, ohne sich darum zu kümmern, den klaren, authentischen Beweis zu beachten, der keine Deutung zulässt.
Und genau dies ist die Ḥizbiyyah selbst, von der sie behaupten, sie zu verabscheuen, deren Anhänger sie als Leute der Neuerung bezeichnen und in die Irre erklären. Dennoch sind sie selbst hineingefallen durch diesen Weg des Ta’aṣṣub gegenüber Personen und diesen verwerflichen Weg. Auf diesen verwerflichen Weg hat Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah (V) hingewiesen.“
(Quelle: Tanbīh al-Faṭin al-Kajjis ilā Kaschf Ta’aqqubāt Achīnā asch-Scheich ‘Abdul-‘Azīz ar-Rajjis)
Ibn Qayyim al-Dschauziyyah (V) sagte:
„Der Ta’aṣṣub für die Rechtsschulen, die Wege und die Maschāyich, sowie das Bevorzugen einiger von ihnen gegenüber anderen aufgrund von Gelüsten und Fanatismus, und dass jemand sich ihnen zuschreibt, zu ihnen aufruft, auf ihrer Grundlage Loyalität zeigt und Feindschaft hegt und die Menschen nach ihnen beurteilt, all dies gehört zu den Angelegenheiten der Dschāhiliyyah.“
(Quelle: Zād al-Ma’ād 2/431)
Dies gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Ahlus-Sunnah: Weder Personen noch Aussagen oder Meinungen werden über die Worte Allahs und die Sunnah Seines Gesandten (H) gestellt.
Genauso wie man es bei den Muta’aṣṣibīn und blinden Anhängern mancher Rechtsschulen sieht, die die Aussagen ihrer Imame den klaren Beweisen aus dem Qur’ān und der Sunnah vorziehen und damit gegen die Salafis vorgehen, deren Manhadsch auf der Befolgung der Beweise beruht, so zeigt sich dieselbe Krankheit des Ta’aṣṣubs auch heute bei Leuten, die sich der Salafiyyah zuschreiben.
Und wenn man in die heutige Zeit blickt, erkennt man dieselbe Krankheit bei den blinden Anhängern von Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī, die in ähnlicher Weise Personen, ihre Aussagen und Meinungen über die klaren Maßstäbe des Qur’āns und der Sunnah stellen.
Daher handelt es sich hierbei um eine verwerfliche Praxis (Ta’aṣṣub & blinden Taqlīd), die von den Gelehrten scharf getadelt wurde und die der Islam entschieden zurückweist und aufs Strengste bekämpft.
Scheich Rabīʼ al-Madchalī (V) sagte:
„Und wenn ihr feststellt, dass ich mich in einer Angelegenheit geirrt habe und Unrecht begehe, so bin ich bei Allah bereit, sogar von einem Schüler der Mittelstufe oder der Oberstufe den Rat anzunehmen. Ich nehme den Rat von ihm an. Und wahrlich, es erreichte mich bereits eine Anmerkung telefonisch, und vielleicht haben die Menschen davon Kenntnis erlangt: ‚Schau dir die und die Seite an, schau dir dies und jenes an. Ist diese Aussage korrekt?‘ Ich schaute nach und sagte: ‚Nein, das ist ein Fehler. Möge Allah dich mit Gutem belohnen.‘ Wenn du etwas derartiges findest, so informiere mich, mein Sohn. (Denn) wir streben nach der Wahrheit und suchen die Wahrheit.“
(Quelle: At-Taḥdhīr min al-Fitan, Seite 90)
Scheich Rabīʼ al-Madchalī (V) sagte auch:
„Der verwerfliche Ta’aṣṣub gegenüber (falscher) Religionen, Stämmen, Personen, Ideen, Rechtsschulen und Parteien ist etwas, das der Islam auf das Schärfste bekämpft hat. Denn dieser verhasste Fanatismus ist die üble Quelle und der Ursprung all jener zerstörerischen Krankheiten. Er ist es, der die ungläubigen und ungerechten Gruppierungen dazu antreibt, sich den Gesandten und ihren Botschaften entgegenzustellen, sie der Lüge zu bezichtigen, Verleumdungen und Anschuldigungen gegen sie zu verbreiten sowie mit Falschheit zu streiten und zu diskutieren.“
(Quelle: Uṣūl wa Mumayyizāt Ahlis-Sunnah, Seite 116)
Einige klare Beispiele des Ta’aṣṣubs:
Erstes Beispiel: Alben Aliu, der online als „'Abdur-Rahmān al-Albāni“ (وهو لا يصلح للدعوة) auftritt, von keinen Gelehrten bestätigt wurde und Unterrichtsverbot in bekannten Salafi-Moscheen in Deutschland hat, veröffentlichte folgendes am 02.04.2026:

Diese Person gehört zu den blindesten und fanatischsten Anhängern von Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī im deutschsprachigen Raum. Seit vielen Jahren versucht er und seinesgleichen, fragwürdige Personen in die Salafi-Da’wah einzuführen und zu etablieren, die zuvor weitgehend unbekannt waren und deren Namen vor allem im Zusammenhang mit Fitan und Kontroversen genannt wurden. Zu diesen Personen gehört auch Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī, dessen Name über Jahre hinweg hauptsächlich in Verbindung mit Streitigkeiten und Unruhen innerhalb der Da’wah bekannt geworden ist und das sollte bereits einiges aussagen.
In dem oben angeführten Beispiel sehen wir einen eindeutigen Aufruf zum Ta’aṣṣub und blinden Taqlīd von dieser Person namens Alben Aliu, in dem er zwei Persönlichkeiten eine Art ‘Iṣmah (Unfehlbarkeit) zuschreibt und damit einem Vorgehen folgt, wie es von den Ṣūfiyyah bekannt ist.
Es gehört keineswegs zum Wissen, dass jemand wahllos ein Buch aufschlägt, auf eine Aussage stolpert, die er in den sozialen Medien verbreiten möchte, und sie anschließend ohne Recherche veröffentlicht, ohne zuvor den Zusammenhang zu verstehen, in dem ein Gelehrter diese Aussage gemacht hat. Vielmehr ist dies die Vorgehensweise von Social Media Influencern und gewöhnlichen Laien und hat nichts mit dem methodischen Erwerb und der Vermittlung von Wissen zu tun. Leider handelt es sich hierbei um ein wiederkehrendes Muster bei Personen dieser Art. Sie zitieren eine Textstelle ohne den notwendigen Kontext, präsentieren sie den Menschen, legen ihr ihre eigene verdrehte Deutung bei und täuschen dadurch die Leute über die eigentliche Bedeutung der Aussage.
Al-Ḥāfidh Ibn Schāhīn (V) überlieferte diese Aussage erst lange nach dem Tod der beiden Imame: Aḥmad ibn Ḥanbal (gest. 241 n. H.) und Yaḥyā ibn Ma’īn (gest. 233 n. H.), während er selbst im Jahr 385 n. H verstarb.
Seine Aussage steht somit im Kontext der Überlieferung und Einordnung der Aussagen zweier großer Imame des al-Dscharḥ wat-Ta’dīl, deren Stellung bereits gefestigt war, deren Aussagen gesammelt wurden und die von der Ummah angenommen wurden.
Es handelt sich also nicht um einen Aufruf zur Gefolgschaft oder gar zum Ta’aṣṣub gegenüber lebenden oder zeitgenössischen Personen, wie dieser sogennante Alben mit seiner Aussage deutlich machen möchte. Daher ist diese Analogie und dieser falsche Vergleich aus zahlreichen Gründen zurückzuweisen.
Daher stellt sich die Frage: Ist es überhaupt korrekt, eine solche Aussage auf heutige Personen zu übertragen und ihre Aussagen in dieser Weise absolut zu setzen, sodass daneben kein anderes Wort mehr berücksichtigt wird?
Eine solche Herangehensweise widerspricht den grundlegenden Prinzipien des al-Dscharḥ wat-Ta’dīl.
Wie kann ein solches Vorgehen überhaupt auf Personen wie Dr. ‘Arafāt al-Muḥammadī angewandt werden, über den zahlreiche Maschāyich warnende Aussagen gemacht und den einige sogar der Lüge bezichtigt haben!? Zumal die Bezeichnung einer Person als Lügner in der Wissenschaft des al-Dscharḥ wat-Ta’dīl zu den schwerwiegendsten Formen der Kritik gehört. Eine solche Person verliert ihre Glaubwürdigkeit, ihre Überlieferungen werden zurückgewiesen und ihren Aussagen wird kein Gewicht beigemessen.
Seit wann gehört es zu unserem Manhadsch, dass die Empfehlung oder das Lob eines oder zweier Gelehrter einer Person eine dauerhafte und unbefristete Tazkiyyah verleiht und sie fortan weder in die Irre gehen noch in Fehler fallen kann? Niemand von den Menschen besitzt eine solche ‘Iṣmah, außer dem Propheten (H).
Vielmehr zeigt die Geschichte des al-Dscharḥ wat-Ta’dīl und die Biographien der Gelehrten zahlreiche Beispiele dafür, dass ein Salafi Gelehrter eine Person auf Grundlage des Wissens lobt, das ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt über sie vorliegt. Wenn ihm später jedoch Tatsachen bekannt werden, die ihm zuvor verborgen waren, oder wenn sich der wahre Zustand dieser Person offenbart, dann revidiert er seine Einschätzung und nimmt von seinem früheren Lob Abstand.
Scheich Rabīʼ al-Madchalī (V), zu dem dieser Grünschnabel[1] Alben hier versucht einen Vergleich heranzuziehen, sagte selbst:
[1] junger, unerfahrener, aber oft vorlauter Mensch; Neuling, Anfänger[in]
Wie viele Menschen wurden von Imām Aḥmad empfohlen, doch seine Schüler, die nicht seine Stufe erreichten, erkannten, was sich bei diesen Personen befand und was an Tadel und Kritik in ihnen war, sodass sie sie fallenließen, obwohl Aḥmad sie empfohlen hatte (V). Ebenso empfahl Imām asch-Schāfi’ī einige Menschen, während andere sie kritisierten. Und die Kritik dieserjenigen wurde vorgezogen, nämlich die erklärte und begründete Kritik, die auf wirklicher Kenntnis der Sachlage beruht, gegenüber den Aussagen der Imame, die sie lediglich auf Grundlage dessen, was ihnen äußerlich erschien, empfohlen hatten.
Heute kann es also vorkommen, dass ein Mensch kommt, behauptet, er habe Wissen gesucht, und sich mit Religiosität, Enthaltsamkeit und gutem Charakter zeigt. Er sitzt bei dir und bleibt einige Tage, sodass du auf Grundlage des äußeren Erscheinungsbildes urteilst. Ich selbst habe bei Allah in diesem Jahr Menschen empfohlen. Bei Allah, sie waren ständig bei mir, und was man sah war Enthaltsamkeit und so weiter und so weiter. Dann wurde mir später die Notwendigkeit klar, sie zu kritisieren. Wenn jemand mit mir betet, Allah gedenkt, mit mir reist und so weiter, dann bezeuge ich das, was ich gesehen habe, und ich lobe niemanden über das hinaus, was Allah über ihn weiß. Doch dann kommt eine andere Person, die ihn besser kennt als ich, entdeckt bei ihm Fehler und Dinge, die seine Integrität beeinträchtigen, und kritisiert ihn auf Grundlage von Wissen, bringt Beweise für seine Kritik und erläutert sie. Dann wird seine Kritik meiner positiven Einschätzung vorgezogen. Und ich unterwerfe mich dem, da er die Beweise für die Kritik an dieser Person vorgebracht hat. In Wirklichkeit ist die Wahrheit auf seiner Seite.
(Quelle: Madschmū’ al-Fatāwa 14/251)
Würde man diese fehlerhaften Vergleiche konsequent auf alle Fälle anwenden, würde sehr schnell deutlich werden, wie widersprüchlich und sogar heuchlerisch ihr Verhalten tatsächlich ist. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Scheich Rabī’ und Scheich ‘Ubaid sowie zahlreiche andere Grossgelehrte Personen gelobt haben, die genau diese Muta’aṣṣibūn heute selbst verwerfen und vor denen sie heute ohne irgendeinen Beweis warnen.
Was ist also aus diesem erfundenen Grundsatz geworden, wonach nach dem Urteil dieser beiden Gelehrten keine weitere Aussage mehr berücksichtigt werden dürfe? Oder gilt das nur für diejenigen Personen, denen sie heute blind folgen und die sie um jeden Preis verteidigen?
Muḥammad ibn ‘Abdil-Wahhāb (V) schlussfolgert bei der Erläuterung der Worte Allāhs (F) dass sich manche Anhänger eines Imāms nach dessen Tod verändern und von seinem ursprünglichen Weg abweichen können. Er erwähnte folgenden Vers:
﴿أَمْ كُنتُمْ شُهَدَاءَ إِذْ حَضَرَ يَعْقُوبَ الْمَوْتُ إِذْ قَالَ لِبَنِيهِ مَا تَعْبُدُونَ مِنْ بَعْدِي﴾
„Oder wart ihr etwa Zeugen, als Ya’qūb der Tod nahte und er zu seinen Söhnen sagte: Was werdet ihr nach mir anbeten?“ (Sūrah al-Baqarah 2:133)
Dann erwähnte er mehrere Nutzen und sagte:
„Viertens: Dass er sagte: ‚nach mir‘, weil es gewöhnlich so ist, dass die Anhänger nach dem Tod ihres Oberhauptes nachlassen.“
(Quelle: Tafsīr Āyāt min al-Qur’ān al-Karīm, Seite 37)
Scheich Muqbil ibn Hādi al-Wādiʼī (V) wurde gefragt:
„Ein Mann, den ihr empfohlen und dem ihr eine Idschāzah erteilt habt: Kann man sich weiterhin darauf stützen, wenn sich sein Zustand gegenüber dem verändert hat, wie er damals war?
Er antwortete:
„Nein. Wenn sich sein Zustand verändert hat, dann ziehe ich meine Empfehlung oder die Idschāzah zurück. Und das habe ich bereits bei einigen Menschen getan. Als ich sah, dass sich ihr Zustand verändert hatte, zog ich meine Empfehlung für sie zurück. Und Allāh ist Derjenige, dessen Hilfe erbeten wird.”
(Quelle: Aus der Tonaufnahme: Asʼilah asch-Schabāb as-Salafī fīd-Dāʼirī)
Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī (V) wurde gefragt:
„Wie sollen wir mit jemandem umgehen, den einige Gelehrte aufgrund ihres guten Eindrucks von ihm oder wegen eines Artikels, den er gegen einen der Leute der Neuerung verfasst hat, empfohlen haben, dessen Handlungen dieser Empfehlung jedoch widersprechen, etwa durch Lügen, Angriffe gegen die Salafis, das Bewerfen mit hässlichen Bezeichnungen oder sogar durch Lügen über einige Gelehrte und ähnliche Dinge? Wie sollen wir also mit jemandem verfahren, dessen Zustand so ist?”
Er antwortete:
„Ich sage: Die Gelehrten von Ahlus-Sunnah und ihre Imame empfangen keine Offenbarung vom Himmel. Vielmehr empfehlen sie diejenigen, die sie empfehlen, aufgrund dessen, was diese von der Sunnah, ihrer Verteidigung und der Verteidigung ihrer Anhänger gezeigt haben, sowie aufgrund der Bücher, die sie darüber verfasst und der Widerlegungen, die sie gegen die Widersprechenden geschrieben haben. Auf dieser Grundlage sprechen sie für sie eine Empfehlung aus, entsprechend dem, was sie nach außen hin gezeigt haben.
Wenn sie jedoch davon abweichen, sich gegen Ahlus-Sunnah stellen, den Leuten der Neuerung Loyalität entgegenbringen und sie verteidigen, dann behandeln die Gelehrten sie entsprechend dessen, was sie in diesem Fall verdienen.
Die von dir erwähnte Empfehlung ist daher nichts Ungewöhnliches. So pflegte Imām asch-Schāfiʼī (V) Ibrāhīm ibn Muḥammad ibn Abī Yaḥyā zu empfehlen und sagte: „Der Vertrauenswürdige berichtete mir.“ Andere Gelehrte hingegen übten Kritik an ihm.
Imām Mālik (V) wurde über diesen Ibrāhīm gefragt. Man sagte zu ihm: „Ist er vertrauenswürdig?“ Er antwortete: „Nein, und auch in seiner Religion nicht.“
Die Empfehlung von Imām asch-Schāfiʼī (V) schadete daher nicht. Asch-Schāfiʼī ist für uns ein Imām und ebenso für jeden, der seinen Rang unter den Leuten des Islams und der Sunnah kennt. Doch seine Empfehlung nützte Ibrāhīm ibn Abī Yaḥyā nichts, denn die Gelehrten hatten Kritik an ihm geübt.
Und die Regel lautet:
„Wer weiß, ist ein Beweis gegen denjenigen, der nicht weiß.“
(Quelle: Madschmūʼah ar-Rasāʼil al-Dschābiriyyah, Seite 62-63)
Würde man die Auffassung vertreten, dass eine alte Tazkiyyah oder das Lob einiger Gelehrter ausreicht, um jede spätere Kritik an einer Person zurückzuweisen, dann hätte dies schwerwiegende Folgen. Eine solche Sichtweise würde letztlich bedeuten, dass eine Person nach einer Tazkiyyah praktisch vor Fehlern und Abweichungen geschützt sei und nicht mehr anhand ihrer späteren Aussagen und Handlungen beurteilt werden dürfe.
Dies würde außerdem voraussetzen, dass niemand mehr in die Irre gehen kann, nachdem ihn Gelehrte einmal gelobt haben. Dabei ist bekannt, dass die Gelehrten Menschen entsprechend dessen beurteilen, was sie zu einem bestimmten Zeitpunkt von ihnen wissen und wahrnehmen, wie Scheich Rabīʼ al-Madchalī (V) bereits erwähnt hat. Wenn sich der Zustand einer Person später ändert und sie von den Grundsätzen der Sunnah abweicht, dann ändert sich auch das Urteil über sie entsprechend ihrer neuen Lage.
Eine solche Denkweise weist zudem eine Ähnlichkeit zum Irdschā auf. Denn die Konsequenz daraus wäre, dass offensichtliche Verstöße und Abweichungen einer Person keine Rolle mehr spielen würden, solange sie sich weiterhin zur Salafiyyah bekennt oder sich auf frühere Empfehlungen von Gelehrten berufen kann.
Die praktische Folge davon wäre, dass Lügen, Verleumdungen, Angriffe gegen Salafis, die Verteidigung von Leuten der Neuerung oder andere Verstöße gegen die Grundlagen des Salafi-Manhadsch als belanglos betrachtet würden, solange die betreffende Person weiterhin die richtigen Schlagworte verwendet und den Anspruch erhebt, Salafi zu sein.
Auch wenn viele dies nicht ausdrücklich behaupten, so verhalten sich manche dennoch so, als wäre genau dies ihre Auffassung.
Die Wirklichkeit ist jedoch, dass Ansprüche allein nicht ausreichen. Es ist nicht möglich, Salafiyyah für sich zu beanspruchen und gleichzeitig durch die eigenen Handlungen den Grundlagen der Sunnah und der Salafiyyah entgegenzuwirken. Wer über Salafis lügt, sie beschimpft, ihnen Schaden zufügt, die Köpfe der Neuerung lobt oder die Grundsätze von Ahlus-Sunnah bekämpft, dessen Taten stehen im Widerspruch zu seinem behaupteten Manhadsch. Maßgeblich sind daher nicht bloße Behauptungen und Parolen, sondern die tatsächlichen Aussagen, Handlungen und Positionen einer Person.
Siehe auch Artikel: Ist eine Tazkiyyah (Empfehlung) oder Tacharrudsch (Abschluss) oder eine Schahāda (Abschlusszeugnis) erforderlich, bevor man Wissen vermittelt und in der Da’wah tätig wird?
Zweites Beispiel: Ein weiterer, verhältnismäßig neuer Akteur, dessen Vergangenheit nicht nur viele Fragen aufwirft, sondern der sich mittlerweile auch als Sprachrohr der zuvor genannten Personen hervorgetan hat, ist ein weiterer Grünschnabel namens Rimon Meier, der sich im Internet als Abu Umar Ishaq präsentiert und dadurch bekannt wurde, den Neuerer Hischām al-Bīlī sowie die STC-Chawāridsch Gruppe zu verteidigen.
Als ein bekannter und langjähriger Salafi-Prediger aus England eine Klarstellung zu einer privaten Audioaufnahme veröffentlichte, die von den Anhängern ‘Arafāts gezielt verbreitet worden war, erreichte uns folgende Aufnahme, in der er unter anderem sagte:
Rimon Meier: „Alḥamdulillāh, wir freuen uns Brüder, dass Abu Iyaad Taubah gemacht hat von diesen Sachen und diese Sachen öffentlich zurückgenommen hat und klargestellt hat. Und ich habe auch Scheich ‘Arafat diesbezüglich angeschrieben und habe zu ihm gesagt, dass wir traurig sind, dass Abu Iyaad nicht den Scheich erwähnt hat, als er die Gelehrten und Maschāyich aufgezählt hat, die man lieben soll und denen man folgen soll und zu denen man zurückkehren soll und was wir davon halten sollen. Und dann war der Scheich sehr bescheiden. Er sagte, dass seine Rolle jetzt hier vorbei ist in dem Ganzen und dass die Sache, dass die Taubah, jetzt zu Scheich ‘Abdullah gehen wird und er darüber entscheiden wird.“
Betrachte diese Worte sehr aufmerksam.
Ein erwachsener Mann erklärt in seiner Aufnahme, er sei darüber traurig, dass sein bestimmter Scheich in der Aufklärung eines Bruders nicht erwähnt wurde. Dabei ist die Reue eine Angelegenheit zwischen dem Diener und seinem Herrn. Sie ist weder an die Erwähnung eines bestimmten Gelehrten geknüpft, noch hängt ihre Gültigkeit davon ab, ob dieser oder jener Name genannt wird.
Noch erstaunlicher ist jedoch die Aussage, dass diese Taubah nun zu einem anderen Scheich gebracht werde, damit dieser darüber „entscheiden“ könne.
Allāhu Akbar.
Seit wann wird die Reue eines Menschen den Gelehrten zur Entscheidung vorgelegt? Seit wann entscheidet ein Scheich darüber, ob die Taubah eines Menschen angenommen wird oder nicht? Die Bedingungen der Reue sind jedem bekannt. Die Annahme der Taubah jedoch liegt allein bei Allāh (E).
Diese Worte erinnern vielmehr an falschen Praktiken, die man aus dem Christentum kennt. Dort entwickelten sich im Laufe der Zeit Vorstellungen, wonach religiöse Autoritäten eine vermittelnde Rolle zwischen dem Menschen und seinem Herrn einnehmen würden. Zu den bekanntesten Erscheinungen gehörten die sogenannten „Ablassbriefe“ oder „Ablassurkunden“ (Ṣukūk al-Ghufrān), bei denen die Vergebung der Sünden mit der Zustimmung und Autorität von Menschen verknüpft wurde.
Der Islām hingegen kam, um genau solche Vorstellungen zu beseitigen. Es gibt keine Priesterkaste zwischen dem Diener und Allāh. Es gibt keine religiöse Autorität, die die Sünden vergibt oder die Reue der Menschen annimmt. Wenn ein Muslim aufrichtig bereut, dann richtet er sich unmittelbar an Allāh. Seine Taubah wird nicht an einen Scheich weitergeleitet, nicht vor ein Gremium gebracht und auch nicht einem Gelehrten zur Genehmigung vorgelegt.
Es zeigt vielmehr, wie weit der Taʼaṣṣub manche Menschen führen kann. Die blinde Bindung an Personen hat bei einigen offenbar ein Ausmaß erreicht, bei dem selbst grundlegende islamische Prinzipien verdrängt werden. Anstatt die Menschen an die Wahrheit zu binden, werden sie an Persönlichkeiten gebunden. Anstatt die Angelegenheiten der Religion auf die Offenbarung zurückzuführen, werden sie von der Zustimmung bestimmter Personen abhängig gemacht.
Dies ist eine gefährliche Entwicklung, vor der die Gelehrten von Ahlus-Sunnah seit jeher gewarnt haben. Denn die Wahrheit wird nicht an Personen erkannt, sondern die Personen werden an der Wahrheit gemessen.
Drittes Beispiel: Ein weiterer Grünschnabel namens Abdulaziz Weber schreibt:

Diese Aussage ist ein weiteres Beispiel für den blinden Taʼaṣṣub, der leider bei diesen Anhängern zu beobachten ist.
Man beachte die Formulierung: Nicht vom Weg der Propheten, nicht vom Weg der Salaf, nicht vom Weg der Gelehrten der Sunnah im Allgemeinen ist die Rede, sondern vom „Weg Scheich al-Buchārīs und Scheich ‘Arafāts“. Als ob die Wahrheit auf zwei Personen beschränkt wäre und als ob die Salafiyyah nur durch diese beiden Individuen repräsentiert würde.
Genau diese Art von Personenkult haben die Gelehrten der Sunnah stets bekämpft. Wie schon mehrmals verdeutlicht, die Wahrheit wird nicht an Personen gemessen, vielmehr werden die Personen an der Wahrheit gemessen.
Was ‘Arafat betrifft, so lehnen wir seinen Weg offen ab, weil er in zahlreichen Angelegenheiten den Grundlagen der Salafiyyah widersprochen, berechtigte Kritik von den Gelehrten erhalten und die Grenzen überschritten hat. Sein Weg repräsentiert weder die Methodik der großen Gelehrten noch die Grundsätze von al-Dscharḥ wat-Taʼdīl.
Wer meint, jede Kritik an ‘Arafat sei automatisch ein Angriff auf die Salafiyyah, der hat zwischen der Religion Allāhs und einer einzelnen Person keinen Unterschied mehr gemacht. Dies ist gerade die Denkweise, vor der die Gelehrten immer gewarnt haben.
Die Salafiyyah begann nicht mit ‘Arafat und sie wird auch nicht mit ‘Arafat enden. Sie ist der Weg der Propheten, der Ṣaḥābah und der Imame der Sunnah. Wer mit dieser Methodik übereinstimmt, wird unterstützt, und wer ihr widerspricht, wird entsprechend seines Widerspruchs kritisiert, unabhängig davon, wer er ist.
Es ist daher kein Makel, sich gegen den Weg einer Person zu stellen, die von den Grundsätzen der Salafiyyah abgewichen ist. Der wahre Makel besteht vielmehr darin, Menschen so zu verherrlichen, dass jede Kritik an ihnen als Angriff auf die Religion dargestellt wird. Dies ist weder Gerechtigkeit noch die Methodik von Ahlus-Sunnah wal-Dschamāʼah.
Siehe auch Artikel: Das Sprechen über die muslimischen Herrscher anderer Länder
Viertes Beispiel: Der Laienprediger Roman Reinders, der online als „Abu Bilal al-Almany“ auftritt.
Wir haben bereits zuvor den Werdegang dieser Person hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass er sich einst in den Reihen extremer Chawāridsch befand. Heute wird dieselbe Person den Salafis als Lehrer und Ansprechpartner präsentiert, obwohl er noch vor wenigen Jahren In Zeitungen die Bezeichnung „Salafi“ für sich selbst ausdrücklich zurückgewiesen hat.
Erstaunlich ist dabei, dass diese Person fortlaufend „Klarstellungen“ gegen Ahlus-Sunnah veröffentlicht und sich zu aktuellen Fitan äußert, obwohl niemand nach seiner Laien-Einschätzung gefragt hat. Bis heute wartet man jedoch vergeblich auf eine klare und namentliche Lossagung von den Chawāridsch, mit denen er einst zusammenarbeitete, wie beispielsweise:
- Said Abu Dujanah
- Abu Ubaidah
- Abu Nagie
- Abdul-Latif
Wo sind seine PDF-Stellungnahmen und Widerlegungen gegen diese Chawāridsch? Wo sind seine öffentlichen Warnungen vor ihren Irrwegen?
Stattdessen sehen wir immer wieder die nachfolgenden Katastrophen und Fehltritte, die Anlass zu berechtigter Kritik geben:

Erneut zeigt sich hier ein deutliches Maß an Taʼaṣṣub. Denn wie genau soll die Kritik an ‘Arafāt al-Muḥammadī automatisch zu einer Kritik an den beiden großen Imamen der Sunnah, Scheich Rabīʼ al-Madchalī und Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī (W), werden?
Wie bereits in diesem Artikel erläutert wurde, erfolgt das Lob eines Gelehrten für eine Person stets auf Grundlage dessen, was ihm zu jenem Zeitpunkt über diese Person bekannt ist. Niemand von den Gelehrten beansprucht Kenntnis des Verborgenen, noch verleiht sein Lob einer Person eine dauerhafte Unfehlbarkeit oder Immunität vor Irrtum und Abweichung.
Die Logik dieses Verfassers führt zwangsläufig zu der absurden Schlussfolgerung, dass ‘Arafāt al-Muḥammadī nach den Empfehlungen einiger Gelehrter niemals mehr in die Irre gehen, keine Fehler begehen und keine berechtigte Kritik mehr auf sich ziehen könne. Eine solche Vorstellung kennt weder die Sunnah noch die Prinzipien des al-Dscharḥ wat-Taʼdīl.
Noch erstaunlicher ist seine Aussage, er positioniere sich auf die Seite bestimmter Personen, weil er „nichts Schlechtes von ihnen kenne“ und „nur Gutes“ von ihnen wisse. Seit wann ist dies ein Maßstab im al-Dscharḥ wat-Taʼdīl? Die Beurteilung von Personen erfolgt nicht aufgrund persönlicher Sympathien, Bekanntschaften oder subjektiver Eindrücke, sondern auf Grundlage von Beweisen, Tatsachen und einer detaillierten Untersuchung ihrer Aussagen und Handlungen.
Wenn gegen eine Person fundierte und belegte Kritik vorliegt, dann hat diese Vorrang vor bloßen allgemeinen Lobpreisungen oder persönlichen Eindrücken. Die zahlreichen Einwände und Klarstellungen bezüglich der genannten Personen und ihres Anführers ‘Arafāt al-Muḥammadī werden nicht dadurch entkräftet, dass jemand erklärt, er kenne „nur Gutes“ von ihnen.
Genau dieselbe Argumentation könnte man auf jede Person anwenden, die später von den Gelehrten kritisiert wurde. Viele Abweichler wurden in früheren Phasen ihres Lebens gelobt oder es war nur Gutes über sie bekannt. Als jedoch ihre Fehler, Neuerungen oder ihr tatsächlicher Zustand offenbar wurden, änderte sich das Urteil über sie entsprechend der neu bekannt gewordenen Tatsachen.
Siehe auch Aritkel: Die Widerlegung von Irreführungen – selbst wenn ihre Anhänger bereut haben!
Es gibt noch viele weitere Beispiele ihren Taʼaṣṣubs und übertriebenen Ghulūw. Würde man sie alle behandeln wollen, würde dieser Artikel kein Ende nehmen.
Wir bitten Allāh, uns auf Seiner Religion standhaft zu machen und den Taʼaṣṣub von uns fernzuhalten. Möge Er uns die Wahrheit als Wahrheit erkennen lassen und uns deren Befolgung gewähren, und möge Er uns die Falschheit als Falschheit erkennen lassen und uns davor bewahren.